Nötige Unterlagen

Unterlagen für den Führerschein-Antrag

Für alle Führerscheinanträge gilt, sie müssen bei der Behörde am Wohnort eingereicht werden. Anträge auf eine Umschreibung (eines ausländischen Führerscheins) oder auf Neuerteilung des Führerscheins (z.B. nach Entzug) müssen vom Antragsteller selbst beim Straßenverkehrsamt abgegeben werden.

Führerscheinantrag - Landkreis OSL

Führerscheinantrag - Landkreis Elbe Elster

Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T:

  • 1 biometrisches Passfoto (45x35 mm im Hochformat ohne Rand)
  • Sehtest nach amtlichem Muster oder augenärztliches Gutachten (jeweils nicht älter als 2 Jahre)
  • Erste-Hilfe-Nachweis (entfällt, wenn bereits ein Führerschein vorhanden ist)
  • Kopie vom Personalausweis
  • Kopie vom Führerschein (nur, wenn vorhanden)

Sofern der Antragsteller minderjährig ist, müssen die Erziehungsberechtigten Ihr Einverständnis mit einer Unterschrift auf dem Antrag dokumentieren.


Für die Klasse BF17 sind neben den o.a. Antrag noch zusätzlich 2 Formulare erforderlich, diese könnt Ihr hier herunterladen:

Begleitendes Fahren Beiblatt 1 zum Antrag - Landkreis OSL

Begleitendes Fahren Beiblatt 1 zum Antrag - Landkreis Elbe Elster

 

 Begleitendes Fahren Beiblatt 2 zum Antrag - Landkreis OSL

 Begleitendes Fahren Beiblatt 2 zum Antrag - Landkreis Elbe Elster

(Daten zur Begleitperson - für jede Begleitperson ist je ein Formular erforderlich)

Beide Eltern müssen Ihre Zustimmung geben und unterschreiben, sowie Kopien der Ausweise beilegen, sofern sie das Sorgerecht haben. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, muss ein Beleg hinzugefügt werden (z. B. eine Kopie des gerichtlichen Urteils).

Es können unbegrenzt viele Begleiter gemeldet werden, für jeden Begleiter sind Ausweiskopie und Kopie vom Führerschein nötig.

Voraussetzungen für die Begleiter sind:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins Klasse B
  • Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister

Für die Klassen C1, C1E, C, CE:

  • 1 biometrisches Passfoto (45x35 mm im Hochformat ohne Rand)
  • augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
  • Erste-Hilfe-Nachweis (entfällt, wenn bereits ein Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E vorhanden ist)
  • Kopie vom Personalausweis
  • Kopie vom vorhandenen Führerschein


Für die Klassen D1, D1E, D, DE:

  • 1 biometrisches Passfoto (45x35 mm im Hochformat ohne Rand)
  • Führungszeugnis gemäß Bundeszentralregistergesetz
  • augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
  • Erste-Hilfe-Nachweis (entfällt, wenn bereits ein Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E vorhanden ist)
  • Kopie vom Personalausweis
  • Kopie vom vorhandenen Führerschein
  • bei Ersterteilung oder Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich

anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, das nicht älter als ein Jahr sein darf.