Führerschein mit 17

Der Fahranfänger

ist der verantwortliche Führer des Fahrzeugs
  erhält nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung eine Prüfbescheinigung für die Klassen B, M, L, S (keinen Karten-Führerschein)
  darf in allen Bundesländern fahren, auch dort wo die Verordnung nicht gilt, aber nur in Deutschland.

Das Verfahren
  Ausbildungsbeginn ist ab 16,5 Jahre möglich.
  Bei Antragstellung sollte der gesetzliche Vertreter dabei sein.
  Für die Klassen M, L und S wird auf Antrag automatisch der Kartenführerschein ausgestellt.
  Prüfbescheinigung wird mit 17 Jahren erworben.
  Am 18. Geburtstag kann der Karten-Führerschein ohne Zusatzgebühren abgeholt werden.
  Die Prüfbescheinigung gilt bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag.

Der Begleiter
  Muss mindestens das 30. Lebensjahr vollendet haben.
  Muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
  Fahrverbot innerhalb der fünf Jahre führt nicht zur Ablehnung.
  Hat lediglich den Status des Beifahrers
  Hat keine besonderen Aufgaben, insbesondere keine Ausbildungsfunktion.
  Muss auf Prüfbescheinigung namentlich genannt werden.
  Eintragung mehrerer Begleiter ist möglich, nachträglicher Eintrag führt zu neuer Bescheinung
  Darf bei Antragstellung nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben; spätere Erhöhung oder Entzug führen nicht zur Streichung
  darf nicht begleiten unter Einfluss ab 0,5 Promille Alkohol im Blut oder berauschender Mittel

Gebühren an die Behörde
 

Führerschein Antrag Behörde: 43,40 €

Gebühr pro Begleiter: 5,10 € - in Sachsen je 11,30 €; Prüfbescheinigung: 7,70 €

Altmarkt 2, 01990 Ortrand, Tel.: 035755-550190, Fax: 035755-550191, E-Mail: buero@fahrschuleschmidt.de