ASF - Fahrerlaubnis auf Probe

Seit dem 01.11.1986 ist der erstmalige Erwerb einer Fahrerlaubnis mit einer grundlegenden Änderung verbunden. Erstmals erworbene Fahrerlaubnisse werden zunächst auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre. Wer als Fahranfänger innerhalb dieser Probezeit gewichtigere Verkehrszuwiederhandlungen begeht, gleichgültig ob mit oder ohne Unfall, ist verpflichtet, auf seine Kosten an einem Aufbauseminar teilzunehmen, das seine Mängel aufdecken und ihn zu einem verantwortungsbewußten Verhalten im Straßenverkehr hinfülhren soll. Daneben bleibt es bei der strafrechtlichen oder ordnungswidrigkeitsrechtlicher Ahndung der Verkehrs-zuwiderhandlungen. Das ist Kerninhalt der Regelung über die Fahrerlaubnis auf Probe. Die Probezeit wird außerdem um zwei Jahre verlängert, wenn der Betreffende Verkehrs-zuwiderhandlungen begeht, die die Teilnahme an einem Aufbauseminar auslösen.

Die Folgen weiterer Auffälligkeiten:
Nach einem neuen Delikt sollte man sich ernsthaft fragen, ob man nicht doch ganz persönliche Hilfe benötigt, um die Verkehrsvorschriften besser zu beachten. Hierzu wird auf freiwilliger Basis eine verkehrspsychologische Beratung angeboten.

Bei einer dritten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit (nach Ablauf der Frist für die freiwillige verkehrspsychologische Beratung) wird automatisch die Fahrerlaubnis entzogen, und zwar für mindestens 3 Monate.

Sollten Sie von der Verwaltungsbehörde aufgefordert worden sein, sich an einem Nachschulungskurs anzumelden, dann rufen Sie bitte umgehend folgende Telefonnummer an: 035755/550190 oder
benutzen einfach unsere
Anfrageformular.

Die Seminarinhalte

1. Sitzung
•Seminareröffnung, Einführung in die Seminararbeit
•Vorstellungsrunde zum Kennenlernen
•"Warum bin ich hier?"
•Die Seminarziele
•"Wie sehe ich andere, wie sehen andere mich?"
•Vorbereitung auf die Testfahrt

Testfahrten
•Fahren in eigener Verantwortung
•Beobachten des Fahrerverhaltens
•Austausch der Ergebnisse nach den Fahrten

2. Sitzung
•Ergebnisse der Testfahrten
•Analyse von Fahrgeschichten

3. Sitzung
•Gefühle beim Fahren
•Fahrstiele/Fahrer-Rollen
•Fragen aus der Fahrpraxis

4. Sitzung
•Ergebnisse der Arbeitsaufträge:
•Beurteilungs-/Entscheidungsbogen
•Selbstbeobachtung von Fahrer-Rollen
•Folgen weiterer Auffälligkeiten
•Verhalten in der Zukunft
•Rückblick auf das Seminar

Bei folgenden Verstößen wird ein ASF-Kurs fällig

Eine Auffälligkeit von Katalog A
Bsp.: Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 21 km/h
Überfahren eines Rotlichtes
Ungenügender Sicherheitsabstand bei über 80 km/h

Oder zwei Auffälligkeiten von Katalog B
Bsp.: Ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs
Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit abgefahrenen Reifen Kennzeichenmißbrauch

Nach der Aufforderung zur Teilnahme an einem ASF, verlängert sich meine Probezeit auf 4 Jahre!

Wie ist der Ablauf eines ASF-Kurs:
- Das Seminar besteht aus 4 Sitzungen, die jeweils 135 min. lang
sind
- Es nehmen 6 bis 12 Teilnehmer und der Kursleiter am Seminar teil
- Eine Fahrprobe von 45 min. muß abgelegt werden, es ist keine
Prüfung
- Das Seminar dauert im Regelfall zwischen 2 und 6 Wochen

Wer ist alles in meinem Kurs?
In der Regel sind es Gleichaltrige, die wegen ähnlichen Delikten hier sind.

Wie geht es nach dem Kurs weiter?
Die Teilnahmebescheinigung wird zum Landratsamt geschickt und ich sollte nun nicht mehr auffällig werden. Bei einer erneuten Auffälligkeit bekomme ich noch eine Chance und die Möglichkeit eines psychologischen Beratungsgesprächs. Werde ich 2 Monate später, nach dem 2. Delikt, nochmals auffällig, muß ich den Führerschein abgeben.

Was passiert, wenn ich eine Sitzung versäume?
Dann wird keine Teilnahme-Bescheinigung ausgestellt. Wenn meine Frist noch nicht abgelaufen ist, kann ich evtl. den nächsten Kurs besuchen. Ist die Frist jedoch abgelaufen, muß ich mich mit dem Landratsamt in Verbindung setzen.

Warum besuche ich diesen Kurs?
Hier kann es nur eine Antwort geben "Mein Ziel ist es: Nicht mehr auffällig zu werden"

Wie melde ich mich zum Kurs an?
Benutzen Sie einfach unser Anfrageformular.

Altmarkt 2, 01990 Ortrand, Tel.: 035755-550190, Fax: 035755-550191, E-Mail: info@fahrschuleschmidt.de