ASF - Fahrerlaubnis
auf Probe

Seit dem 01.11.1986 ist der erstmalige Erwerb einer Fahrerlaubnis
mit einer grundlegenden Änderung verbunden. Erstmals erworbene
Fahrerlaubnisse werden zunächst auf Probe erteilt. Die Probezeit
beträgt 2 Jahre. Wer als Fahranfänger innerhalb dieser Probezeit
gewichtigere Verkehrszuwiederhandlungen begeht, gleichgültig
ob mit oder ohne Unfall, ist verpflichtet, auf seine Kosten an einem
Aufbauseminar teilzunehmen, das seine Mängel aufdecken und ihn
zu einem verantwortungsbewußten Verhalten im Straßenverkehr
hinfülhren soll. Daneben bleibt es bei der strafrechtlichen oder
ordnungswidrigkeitsrechtlicher Ahndung der Verkehrs-zuwiderhandlungen.
Das ist Kerninhalt der Regelung über die Fahrerlaubnis auf Probe.
Die Probezeit wird außerdem um zwei Jahre verlängert, wenn
der Betreffende Verkehrs-zuwiderhandlungen begeht, die die Teilnahme
an einem Aufbauseminar auslösen.
Die Folgen weiterer Auffälligkeiten:
Nach einem neuen Delikt sollte man sich ernsthaft fragen,
ob man nicht doch ganz persönliche Hilfe benötigt, um die
Verkehrsvorschriften besser zu beachten. Hierzu wird auf freiwilliger
Basis eine verkehrspsychologische Beratung angeboten.
Bei einer dritten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit (nach
Ablauf der Frist für die freiwillige verkehrspsychologische Beratung)
wird automatisch die Fahrerlaubnis entzogen, und zwar für mindestens
3 Monate.
Sollten Sie von der Verwaltungsbehörde aufgefordert worden sein,
sich an einem Nachschulungskurs anzumelden, dann rufen Sie bitte umgehend
folgende Telefonnummer an: 035755/550190 oder
benutzen einfach unsere Anfrageformular.
Die Seminarinhalte
1. Sitzung
•Seminareröffnung, Einführung in die Seminararbeit
•Vorstellungsrunde zum Kennenlernen
•"Warum bin ich hier?"
•Die Seminarziele
•"Wie sehe ich andere, wie sehen andere mich?"
•Vorbereitung auf die Testfahrt
Testfahrten
•Fahren in eigener Verantwortung
•Beobachten des Fahrerverhaltens
•Austausch der Ergebnisse nach den Fahrten
2. Sitzung
•Ergebnisse der Testfahrten
•Analyse von Fahrgeschichten
3. Sitzung
•Gefühle beim Fahren
•Fahrstiele/Fahrer-Rollen
•Fragen aus der Fahrpraxis
4. Sitzung
•Ergebnisse der Arbeitsaufträge:
•Beurteilungs-/Entscheidungsbogen
•Selbstbeobachtung
von Fahrer-Rollen
•Folgen weiterer Auffälligkeiten
•Verhalten in der Zukunft
•Rückblick auf das Seminar
Bei folgenden Verstößen wird ein ASF-Kurs fällig
Eine Auffälligkeit von Katalog
A
Bsp.: Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
um mehr als 21 km/h
Überfahren eines Rotlichtes
Ungenügender Sicherheitsabstand bei über 80 km/h
Oder zwei Auffälligkeiten
von Katalog B
Bsp.: Ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs
Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit abgefahrenen Reifen Kennzeichenmißbrauch
Nach der Aufforderung zur Teilnahme an einem ASF,
verlängert sich meine Probezeit auf 4 Jahre!
Wie ist der Ablauf eines ASF-Kurs:
- Das Seminar besteht aus 4 Sitzungen, die jeweils 135 min. lang
sind
- Es nehmen 6 bis 12 Teilnehmer und der Kursleiter am Seminar teil
- Eine Fahrprobe von 45 min. muß abgelegt werden, es ist keine
Prüfung
- Das Seminar dauert im Regelfall zwischen 2 und 6 Wochen
Wer ist alles in meinem Kurs?
In der Regel sind es Gleichaltrige, die wegen ähnlichen Delikten
hier sind.
Wie geht es nach dem Kurs weiter?
Die Teilnahmebescheinigung wird zum Landratsamt geschickt und ich
sollte nun nicht mehr auffällig werden. Bei einer erneuten
Auffälligkeit bekomme ich noch eine Chance und die Möglichkeit
eines psychologischen Beratungsgesprächs. Werde ich 2 Monate
später, nach dem 2. Delikt, nochmals auffällig, muß
ich den Führerschein abgeben.
Was passiert, wenn ich eine Sitzung versäume?
Dann wird keine Teilnahme-Bescheinigung ausgestellt. Wenn meine
Frist noch nicht abgelaufen ist, kann ich evtl. den nächsten
Kurs besuchen. Ist die Frist jedoch abgelaufen, muß ich mich
mit dem Landratsamt in Verbindung setzen.
Warum besuche ich diesen Kurs?
Hier kann es nur eine Antwort geben "Mein Ziel ist es: Nicht
mehr auffällig zu werden"
Wie melde ich mich zum Kurs an?
Benutzen Sie einfach unser Anfrageformular. |