|
|
BKF - Weiterbildung LKW & KOM nach dem BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz)
(bitte einfach auf Termine klicken) Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung gemäß BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifiaktionsgesetz)
im Personen- und Güterkraftverkehr • Es hat sich vieles geändert für die Nutzfahrzeuglenker auf Bussen und LKW weitere Informationen
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
Seit dem 10.09.2008 für BUS-Fahrer und seit dem 10.09.2009 für LKW-Fahrer ist im gewerblichen Personen- bzw. Güterverkehr eine "Grundqualifikation" vorgeschrieben. Neubewerber benötigen ab diesen Daten Führerschein und Grundqualifikation. Darüber hinaus ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nachzuweisen. Dies gilt auch für Fahrer, die ihren Führerschein für BUS vor dem 10.09.2008 oder für LKW vor dem 10.09.2009 erworben haben.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||